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Unfälle mit Tieren aus Sicht des Geschädigten

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Tierunfall

Kranken- und Lebensversicherungen für Tiere – ein großer Teil der Verbraucher wird darüber nur den Kopf schütteln. Aber auch an anderen Stellen können Vierbeiner ein Fall für die Assekuranzen werden. Nämlich dann, wenn es auf Deutschlands Straßen kracht und als Ursache diesmal nicht ein Fehlverhalten des Fahrers in Frage kommt, sondern Rehe, Hirsche oder Wildschweine plötzlich in einer Kurve stehen.

Und erscheint die Silhouette eines Tieres im Licht der Scheinwerfer, ist es oft schon zu spät. Die Folgen sind Blechschäden, Verletzungen und Arbeit für die Versicherung. Um sich als Besitzer eines Kraftfahrzeuges vor den finanziellen Gefahren von Unfällen mit Tieren zu schützen, muss mindestens eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Nicht alle Vierbeiner in Versicherungsbedingungen aufgeführt

Allerdings sind in den Versicherungsbedingungen nicht alle Vierbeiner als Unfallursache eingeschlossen. Lediglich Haarwild, welches auch in der Bundesjagdverordnung als solches definiert wird, ist in einem großen Teil der Tarife versichert. Was aber tun, wenn nicht Rehe oder Wildschweine für einen Totalschaden verantwortlich sind, sondern entlaufene Kühe oder Pferde?

In diesem Fall sind zwei mögliche Szenarien denkbar. Nutz- bzw. Haustiere haben in der Regel einen Besitzer. Speziell Landwirte verfügen im Allgemeinen über entsprechende Policen, in denen Schäden durch freilaufende Tiere versichert werden. Bei Privatpersonen gestaltet sich die Situation natürlich etwas schwieriger.

Hier müssen sich betroffene Autofahrer darauf verlassen, dass die Besitzer über eine entsprechende Tierhaftpflichtversicherung verfügen. Andernfalls bleibt nur der juristische Weg zur Durchsetzung der Schadenersatzforderungen. Vor der Unterschrift einer Kfz-Versicherung lohnt sich beim Versicherungsvergleich zudem ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen, und statt des niedrigsten Beitrags lieber Angeboten den Zuschlag geben, welche auch Unfälle mit Nutztieren abdecken.

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